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Der politische Griff nach dem Sonnenpfennig, Teil 2
 
Letzte Woche fragte Klaus Siegele, was wirklich dran ist an den Gerüchten, die über die Solarstrompreise gestreut werden. Nun gilt es zu prüfen, was die Politik der Bundesregierung bewirkt – Umwelt-Fuchs Norbert Röttgen schnappt im Fotovoltaikstall nach den Vergütungssätzen für Solarstrom. Ab dem 1. Juli 2010 gibt es weniger Geld pro Kilowattstunde eingespeistem Sonnenstrom: Eigentümer von Dachanlagen bekommen den Satz um 16 Prozent gekürzt, für Solarstrom aus Freiflächenanlagen gibt's künftig 15 Prozent weniger. Bauern, die ihre Ackerflächen lieber mit Modulen anstatt mit Raps oder Mais bepflanzen, schauen gleich ganz in die Röhre. Wer den Solarstrom dagegen selbst nutzt, kann seinen Gewinn steigern. Die listige Strategie des Umwelt-Fuchses führt nach Meinung von Experten einerseits auf eine falsche Fährte, bietet andererseits aber auch Chancen.
10_1.jpgStefan Schumacher wurde beim Europäischen Architekturfotografie-Preis 2007, "Mein Lieblingsplatz", ausgezeichnet. Die Bildserie zeigt den Wandel eines Grundstücks in Aegidienberg im Rheinland. (Copyright: Stefan Schumacher, architekturbild e.v.)
Moniert werden bei der geplanten Anpassung der Solarstromvergütung vor allem zwei Webfehler. Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Solarstrom-Magazins Photon, erklärt zum Verhandlungsergebnis des Koalitionsausschusses: "Der nun verhandelte Kompromiss der Regierungsparteien zur Solarstromförderung im EEG geht grundsätzlich in die richtige Richtung, enthält aber mit dem Ausschluss von Ackerflächen sowie der Eigenverbrauchsregelung zwei Fehlsteuerungen, welche Solarstrom unnötig verteuern und damit den Ausbau der Fotovoltaik in Deutschland langfristig gefährden." Mit der vollständigen Streichung der Förderung von Solarstromanlagen auf Ackerflächen wird der Versuch unternommen, ausgerechnet die mit weitem Abstand billigste Form der Solarstromerzeugung in Deutschland abzuschaffen. Nach dem ursprünglichen Vorschlag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der eine 25-prozentige Absenkung der Vergütung für diesen Anlagentyp vorsieht, hätte auf Äckern künftig Solarstrom zu 21,32 Cent je Kilowattstunde erzeugt werden sollen – das entspricht dem Preisniveau für den mit Boni geförderten Strom aus Biomasse.
Als Begründung für den Ausschluss der Ackerflächen aus der Förderung wird die Flächenkonkurrenz mit der Produktion energetisch verwertbarer Biomasse angeführt. Das Argument hält jedoch nicht stand: Aktuell werden zehn Prozent der Ackerflächen in Deutschland für die Produktion von Bioenergie genutzt, insgesamt 1.500.000 Hektar. Darauf werden nur sechs Prozent des deutschen Energiebedarfs erzeugt. Nur etwa 5.000 Hektar Fläche werden hingegen von Solarkraftwerken in Anspruch genommen. Würde die Fläche, die derzeit zur Bioenergieproduktion genutzt wird, für Solarkraftwerke verwendet, so könnte rechnerisch damit der gesamte Strom-, wenn nicht sogar der gesamte Energiebedarf der Bundesrepublik erzeugt werden. Zudem wäre dies ein großer Gewinn für den Umweltschutz, da Fotovoltaikanlagen im Unterschied zu Raps, Mais und Roggen nicht gedüngt und mit Pestiziden behandelt werden müssen.
10_2.jpgEine der höchsten Fotovoltaikfassaden Europas: der "CIS"-Tower in Manchester. Ein Leuchtturmprojekt, das zeigt, welche Potenziale in der Fotovoltaik stecken. (Bundesverband Solarwirtschaft, BSW)
Auch die geplante Ausweitung der Förderung des Eigenverbrauchs verteuert Solarstrom. Denn die neue Regelung ist so angelegt, dass sie vor allem zu Mitnahmeeffekten führt. Der Betreiber erwirtschaftet laut Photon den maximalen Profit genau dann, wenn auch ohne Eigenverbrauch der gesamte Strom aus der Solarstromanlage vor Ort verbraucht würde. Die angestrebte Entlastung der Stromnetze durch den Eigenverbrauch wird überdies nicht eintreten. Denn die Netze müssen auf die maximale Anlagenleistung ausgelegt sein für den Fall etwa, dass der Betreiber Urlaub macht und den Strom nicht selbst verbraucht. Zudem schwächt der Eigenverbrauch die Finanzsituation der Kommunen, die zukünftig auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe verzichten müssen. Und der Bund verliert die Einnahmen aus der Ökosteuer. Damit beeinträchtigt die Eigenverbrauchsregelung letztlich das Rentensystem, das sich zu einem großen Teil aus den Ökosteuereinnahmen finanziert.
Alles in allem werden die beiden Fehlsteuerungen – Ausschluss der billigsten und noch höhere Förderung des teuersten Solarstroms – die Stromverbraucher zusätzlich belasten. Der positive Effekt der Reduzierung der Einspeisevergütung um 16 Prozent zum 1. Juli wird damit zunichte gemacht, ja sogar konterkariert. Da Umweltminister Röttgen sich nicht gegen den Ausschluss der Ackerflächen wehrt, und den "Unsinn der Eigenverbrauchsförderung" – so Photon – sogar noch anschiebt, vergreift er sich am Grundgedanken des EEG und erschwert damit einen weiteren Ausbau der Fotovoltaik in Deutschland.
10_3.jpgEiner aktuellen Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme zufolge bleiben die Aussichten auf weiteres Wachstum in der PV-Branche bei einer einmaligen maßvollen Anpassung der Einspeisevergütung ungetrübt.
Lohnt sich die Investition in PV-Anlage überhaupt noch?
Ist also nun alles zu spät? Oder soll man noch schnell zum Telefonhörer greifen, um sich die letzten Module zu sichern und Handwerker zu beauftragen, bevor nach dem 1. Juli 2010 die Investition in eine PV-Anlage zur Farce gerät? Hektik ist keineswegs angesagt – Experten wie Bernd Schüßler vom Fachmagazin Photon und Jörg Sahr von der Stiftung Warentest gehen davon aus, dass die Modulpreise im Frühjahr weiter fallen werden – bis zum Jahresende sogar um zehn bis 15 Prozent. Auch die Förderquelle versiegt nicht. Da sich die Kürzung von 16 Prozent nur auf jenen Solarstrom bezieht, den ein Anlagenbetreiber ins Netz einspeist, bleiben die Einnahmen für selbst genutzten Solarstrom auch nach dem 1. Juli gleich: Diese liegen weiterhin bei 42,76 Cent – 22,76 Cent Förderung plus durchschnittlich 20 Cent pro Kilowattstunde Strom, die der Verbraucher nicht mehr kaufen muss. Eine garantierte Einnahme für die nächsten 20 Jahre. Derzeit verbrauchen Betreiber laut einer Studie eines Solarunternehmens rund 30 Prozent ihres Stroms selbst – 70 Prozent wird ins Netz eingespeist. Dazu eine vereinfachte Rechnung, die Stefan Schultz am 12. Februar in Spiegel-Online aufgemacht hat: Wer seit dem 1. Januar eine Anlage betreibt, die mit 39,14 Cent gefördert wird und 30 Prozent seines Stroms selbst verbraucht, bekommt derzeit 40,23 Cent Förderung. Wer nach dem 1. Juli das gleiche tut, bekommt 4,38 Cent weniger. Das entspricht einer Förderkürzung um 10,88 Prozent. Und das ist noch großzügig gerechnet. Denn die stärkere Eigenverbrauchsförderung dürfte viele Betreiber von Solaranlagen dazu bringen, ihr Verhalten anzupassen. Es ist daher anzunehmen, dass die Eigenverbrauchsquote bald steigt. Angenommen, jemand betreibt seit dem 1. Januar eine Anlage, die mit 39,14 Cent gefördert wird, und verbraucht 50 Prozent seines Stroms selbst. Dann bekommt er derzeit 40,95 Cent Förderung. Wer seine Anlage nach dem 1. Juli installiert, bekommt 3,13 Cent weniger. Damit verringert sich die Kürzung um nur noch 7,64 Prozent. Dazu noch einmal Anne Kreutzmann: "Durch die Eigenverbrauchsregelung haben es die Betreiber somit selbst in der Hand, die Vergütungsabsenkung zu umgehen und auch weiterhin Renditen im zweistelligen Bereich zu erwirtschaften".
10_4.jpgDie Berechnungen der aktuellen Fraunhofer-Studie zeigen, dass für PV-Anlagen eine einmalige zusätzliche Förder-Absenkung von behutsamen sechs bis zehn Prozent vertretbar ist.
Eine Anpassung mit Maß und Ziel
Einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme zufolge sind 2009 die Preise für PV-Anlagen bis 100 kWp um mehr als 25 Prozent gesunken, die Vergütung im Januar 2010 jedoch nur um neun beziehungsweise elf Prozent. Eine einmalige zusätzliche Absenkung im Jahr 2010 sieht das Institut daher durchaus als vertretbar an. Die starke Preissenkung im Jahr 2009 kompensiert teilweise die Preisstagnation und -steigerung in den Jahren 2005 und 2006 – die Preisentwicklung bei den Anlagen darf also nicht zu kurzfristig betrachtet werden, da den Herstellern ansonsten die Reserven für weitere Investitionen in Technik und Arbeitsplätze fehlen. Den Berechnungen der Studie zufolge wäre eine einmalige zusätzliche Absenkung für PV-Anlagen bis 30 kWp von sechs Prozent angemessen, für Anlagen bis 100 kWp zehn Prozent. Auch bei einer stärkeren Absenkung wäre mit einem weiteren Marktwachstum zu rechnen, da davon auszugehen ist, dass die asiatischen Hersteller aufgrund der weltweiten Überkapazitäten ihre Preise ungeachtet der realen Produktionskosten auf einen Wert senken würden, der die Investition weiterhin attraktiv macht und die Nachfrage anregt. Eine stärkere Absenkung würde mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die PV-Produktion in Deutschland zurückgehen würde, da sie trotz Effizienzsteigerung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar wäre. Die unvermeidbare Folge: Ein deutlicher Arbeitsplatzabbau in Deutschland. Eine angemessene, an der realen Kostenreduktion orientierte Absenkung der Vergütung ist laut der Studie eine notwendige, jedoch nicht hinreichende Voraussetzung, um die PV-Produktion in Deutschland zu erhalten. Die deutschen Hersteller sind gegenüber den asiatischen Herstellern nur dann konkurrenzfähig, wenn sie die technologische Führung innehaben, was einen deutlichen Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen und die Erhöhung der Forschungsförderung voraussetzt. si